Satzung "Orden des Cerberus", Server Blackmoore (Worlds Of Warcraft):
§1 Unsere Politik
(1) Der Orden des Cerberus wurde 1997 gegründet.
(2) Der Allianz und alten Feinden der Gilde gegenüber, sind wir grundsätzlich feindlich gesinnt.
(3) Es besteht jedoch keine Pflicht jeden Nachtelfen, Gnom, Zwerg oder Menschen zu töten.
§2 Der Zusammenhalt
(1) Falls ein Mitglied in einen Kampf verwickelt wird, ist diesem sofort zu helfen. Diese kameradschaftliche Pflicht darf grundsätzlich nicht missbraucht werden.
(2) Stirbt ein Mitglied der Gilde, so ist diesem unverzüglich zu helfen.
(3) Unser Gildenwappen stellt den Cerberus dar. Genauer den mittleren Kopf des Höllenhundes. Jedes Mitglied soll dieses Wappen mit Stolz auf seinem Waffenrock tragen.
(4) Es darf von Mitgliedern der Gilde nicht zwingend erwartet werden bei jeder Quest, jedem Kampf etc. zu helfen, sofern diese gute Gründe für ihre Abwesenheit vorbringen können.
(5) Gute Gründe gemäß §2.4 sind: Quest, Kampf, Distanz, Zeit, Stufe und ähnliches.
§3 Allgemeines Verhalten
(1) Beleidigt niemals ein Mitglied in der Öffentlichkeit oder gegenüber einer anderen, nicht der Gilde angehörigen Person.
(2) Spione werden grundsätzlich mit dem Ausschluss aus der Gilde bestraft.
(3) Mitglieder der Allianz, die offensichtlich schwächer sind und sich nicht gegen uns auflehnen, sind grundsätzlich zu verschonen. Ehre wem Ehre gebührt. Wir sind ein Orden!
§4 Neue Mitglieder
(1) Jeder anzuwerbende Spieler muss umfassend über unsere Gildenordnung aufgeklärt werden und muss diese uneingeschränkt akzeptieren.
(2) Ob ein neues Mitglied aufgenommen wird entscheidet die Gildenführung, also die Ränge 1 und 2.
(3) Es bedarf der Zustimmung von mindestens 2 Führungsmitgliedern.
(4) Sind mindestens 2 Führungsmitglieder oder der Gildenführer dagegen, so wird die Aufnahme abgelehnt.
(5) Jedes Mitglied der Gilde darf Anträge auf die Aufnahme eines Spielers in die Gilde stellen.
(6) Der Aufnahmegrund muss der Gilde bekannt gemacht werden.
(7) Zweitchars werden erst dann in der Gilde geduldet, wenn der Mainchar mindestens Stufe 40 hat.
(8) Zweitchars sind in der Gilde geduldet, müssen aber öffentlich gemacht werden.
§5 Beförderung
(1) Knappen (Rang 5) erhalten eine Probezeit von mindestens 2 Wochen.
(2) Erst danach kann die erste Beförderung erfolgen.
(3) Die Beförderungen werden von dem Gildenführer (Rang 1) und den Ordensrittern (Rang 2) bestimmt.
(4) Die Entscheidung der gewählten Gildenführung darf in diesem Punkt nicht angezweifelt werden.
(5) Beförderungsanträge sind in Schriftform an den Gildenführer und mindestens einen Ordensritter zu richten.
(8) Anträge und Beschwerden - wegen Beförderungen - über den Gildenkanal werden nicht akzeptiert und nicht diskutiert.
(6) Beförderungsanträge erhalten eine Bearbeitungszeit von 48 Stunden.
(7) Entscheidungen über Beförderungen verlaufen nach dem selben Muster wie die Aufnahme neuer Mitglieder (§4).
(8) Es versteht sich von selbst, dass Anträge gut begründet sein sollten und das es von Vorteil sein kann, wenn man mehrere Fürsprecher in der Gilde vorweisen kann.
§6 Hierarchie der Gilde
(1) Der Gildenmeister hat fast uneingeschränkte Befehlsgewalt, darf aber Äußerungen und Vorschläge der Ordensritter nicht missachten.
(2) Bei Abwesenheit des Gildenführers geht die uneingeschränkte Befehlsgewalt auf die Ordensritter über.
(4) Die Ordensritter sind berechtigt zusammen ein einstimmiges Veto gegen Entscheidungen des Gildenführers einzulegen.
§7 Gildenordnungsänderung
(1) Die Gildenordnung wird unter www.ritter-des-drachen.de bekannt gegeben.
(2) Die Gildenordnung kann durch Zustimmung einer einfachen Mehrheit geändert werden.
(3) Der Gildenführer und die Ordensritter können im Krisenfall die Gildenordnung eigenmächtig ändern.
(4) Für eine Änderung im Krisenfall bedarf es jedoch der Zustimmung des Gildenführers und mindestens von 2 der 3 Ordensritter.
§9 Gildenversammlungen
(1) Die Gildenversammlung findet nach Ankündigung an einem angemessenem Ort statt.
(2) Gildenversammlungen müssen mindestens 3 Tage im Voraus angekündigt werden.
(3) Bei Gildenversammlungen muss grundsätzlich jedes Mitglied erscheinen.
(4) Abwesenheit muss grundsätzlich gut begründet werden können.
§11 Die Finanzen
(1) Es gibt keinen festen Beitragssatz.
§12 Botschafter
(1) Jedes Mitglied der Gilde sollte versuchen Kontakt zu unseren Verbündeten zu halten.
§13 Auflösung der Gilde
(1) Der Gildenführer ist nicht berechtigt die Gilde aufzulösen.
§14 Unsere Ehemaligen
(1) Wir gedenken in Ehrfurcht den lebenden und verstorbenen Kameraden. Vor allem denen, die im Kampf gefallen sind.
(2) Wir gedenken dem harten Kern des Ordens, allen voran Draganos, Highlander, Jeru the Damaja, Jorus Atur, Psycho Dad, Rico Dredd und Burak Kordell.
Satzung Server 201/301 (Meridian):
§1 Unsere Politik
(1) Die Gilde diente ursprünglich der Prinzessin.
(2) Artefakte dürfen gerne zur Prinzessin gebracht werden. Dies ist sogar erwünscht.
(3) Es sind Anhänger aller Fraktionen in der Gilde geduldet.
§2 Der Zusammenhalt
(1) Beleidigt niemals ein Mitglied in der Öffentlichkeit oder gegenüber einer anderen, nicht der Gilde angehörigen Person.
(2) Falls ein Mitglied in einen Kampf verwickelt wird, ist diesem sofort zu helfen. Die Gründe für diesen Kampf werden nach Beendigung desselben besprochen. Mißbrauch dieser kameradschaftlichen Pflicht wird mit dem Tode und dem Ausschluß aus der Gilde bestraft.
(3) Stirbt ein Mitglied der Gilde, so ist diesem unverzüglich zu helfen.
(4) Unsere Gildenfarben sind rot und grün. Jedes Mitglied sollte ein Gildenschild besitzen. Diese Kleidung ist auf öffentlichen Veranstaltungen und der Gildenversammlung verbindlich zu tragen.
(5) Im Kriegsfalle ist jedes Mitglied von §2(4) befreit.
§3 Allgemeines Verhalten
(1) Diplomatische Lösungen werden bei Unstimmigkeiten mit anderen Spielern und Gilden auf jeden Fall bevorzugt.
(2) Spione werden grundsätzlich durch die Todesstrafe und den Ausschluß aus der Gilde bestraft.
§4 Neue Mitglieder
(1) Jeder anzuwerbende Spieler muß umfassend über unsere Gildenordnung aufgeklärt werden und muß diese uneingeschränkt akzeptieren.
(2) Ob ein neues Mitglied aufgenommen wird entscheidet die Gildenführung.
§5 Beförderung
(1) Lehrlinge erhalten eine Probezeit von unbestimmter Länge. Die Beförderungen werden von dem Gildenmeister und den Lords bestimmt.
§6 Hierarchie der Gilde
(1) Der Gildenmeister hat fast uneingeschränkte Befehlsgewalt, darf aber Äußerungen und Vorschläge von den Lords nicht mißachten.
(2) Bei Abwesenheit des Gildenmeisters geht die uneingeschränkte Befehlsgewalt auf die Lords über.
(3) Die Gilde ist beschlußfähig, wenn 1/2 der Mitglieder online sind. §7 bleibt von dieser Beschlußfähigkeit unberührt.
(4) Die Lords sind berechtigt zusammen ein Veto gegen Entscheidungen des Gildenmeisters einzulegen.
§7 Krisenbewältigung
(1) Die Gilde darf grundsätzlich Kriege führen.
(2) Die Führung der Gilde hat über den Eintritt oder den Beginn von Kriegen zu entscheiden.
(3) Stimmt die einfache Mehrheit der Gilde gegen ein Krieg, so ist dem Folge zu leisten.
(4) Angriffskriege sind nur nach Abtimmung mit der ganzen Gilde zulässig Erforderlich ist eine 2/3-Mehrheit.
§8 Gildenordnungsänderung
(1) Die Gildenordnung wird über GameMail bekannt gegeben.
(2) Die Gildenordnung kann durch Zustimmung einer einfachen Mehrheit geändert werden.
(3) Zur Änderung von §7 bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
(4) Der Gildenmeister und die Lords können im Krisenfall die Gildenordnung eigenmächtig, ohne Zustimmung der Ritter ändern.
§9 Gildenversammlungen
(1) Die Gildenversammlung findet nach Ankündigung in der Gildenhalle oder einem anderen angemessenem Ort statt.
(2) Treffpunkt ist der Vorraum zur Halle. Der Gildenmeister oder ein Vertreter öffnet die Tür, um die Versammlung zu eröffnen.
§10 Die Truhe
(1) Der Inhalt der Truhe gehört jedem, der an diese darf. Es darf jedoch nichts aus der Truhe aus Profitgier entnommen werden.
§11 Die Finanzen
(1) Es gibt einen festen Beitragssatz von 5K pro Kopf.
(2) Lehrlinge sind gildenbeitragsfrei.
§12 Botschafter
(1) Jedes Mitglied der Gilde sollte versuchen Kontakt zu unseren Verbündeten zu halten.
§13 Auflösung der Gilde
(1) Der Gildenmeister ist nicht berechtigt die Gilde aufzulösen. Ewig leben die Ritter des Drachen!
(2) Tut er es doch, darf er bedingslos bis zum "Harakos" gejagt werden.
§14 Unsere Ehemaligen
Wir gedenken unseren ehemaligen Gildenführern Chronos, Eldor, QWERTZ, Liwjatan, Shemos, Elwing, Rila von Siljen und Gamschi. Haltet sie in Ehren.
Alte Satzung Server 112 (Meridian):
§1 Unsere Politik
(1) Die Gilde dient ausschließlich der Prinzessin. Nur zu Ihr dürfen Artefakte gebracht und nur für sie Gebiete erobert werden.
(2) In Kriegszeiten sowie zum Beitritt in andere Fraktionen dürfen Artefakte auch zu Jonas und zum Herzog gebracht werden.
(3) Anhänger anderer Fraktionen werden in der Gilde geduldet.
§2 Der Zusammenhalt
(1) Beleidigt niemals ein Mitglied in der Öffentlichkeit oder gegenüber einer anderen, nicht der Gilde angehörigen Person.
(2) Falls ein Mitglied in einen Kampf verwickelt wird, ist diesem sofort zu helfen. Die Gründe für diesen Kampf werden nach Beendigung desselben besprochen. Mißbrauch dieser kameradschaftlichen Pflicht wird mit dem Tode und dem Ausschluß aus der Gilde bestraft.
(3) Stirbt ein Mitglied der Gilde, so ist diesem unverzüglich zu helfen.
(4) Unsere Gildenfarben sind rot und grün. Jedes Mitglied sollte ein Gildenschild besitzen. Diese Kleidung ist auf öffentlichen Veranstaltungen und der Gildenversammlung verbindlich zu tragen.
(5) Im Kriegsfalle ist jedes Mitglied von §2,4 befreit.
§3 Allgemeines Verhalten
(1) Diplomatische Lösungen werden bei Unstimmigkeiten mit anderen Spielern und Gilden auf jeden Fall bevorzugt.
(2) Das Führen von Kriegen, auch Angriffskriegen ist grundsätzlich erlaubt.
(2) Spione werden grundsätzlich durch die Todesstrafe und den Ausschluß aus der Gilde bestraft.
§4 Neue Mitglieder
(1) Jeder anzuwerbende Spieler muß umfassend über unsere Gildenordnung aufgeklärt werden und muß diese uneingeschränkt akzeptieren.
(2) Ob ein neues Mitglied aufgenommen wird entscheidet die Gildenführung.
§5 Beförderung
(1) Lehrlinge erhalten eine Probezeit von unbestimmter Länge. Die Beförderungen werden von dem Gildenmeister und den Lords bestimmt.
§6 Hierarchie der Gilde
(1) Der Gildenmeister hat fast uneingeschränkte Befehlsgewalt, darf aber Äußerungen und Vorschläge von den Lords nicht mißachten.
(2) Bei Abwesenheit des Gildenmeisters geht die uneingeschränkte Befehlsgewalt auf die Lords über.
(3) Die Gilde ist beschlußfähig, wenn 1/3 der Mitglieder online sind. §7 bleibt von dieser Beschlußfähigkeit unberührt.
§7 Krisenbewältigung
(1) Die Gilde darf grundsätzlich Kriege führen.
(2) Die Führung der Gilde hat über den Eintritt oder den Beginn von Kriegen zu entscheiden.
(3) Stimmt die einfache Mehrheit der Gilde gegen ein Krieg, so ist dem Folge zu leisten.
§8 Gildenordnungsänderung
(1) Die Gildenordnung wird über GameMail bekannt gemacht.
(2) Die Gildenordnung kann durch Zustimmung einer einfachen Mehrheit geändert werden.
(3) Der Gildenmeister und die Lords können im Krisenfall die Gildenordnung eigenmächtig, ohne Zustimmung der Ritter ändern.
§9 Gildenversammlungen
(1) Die Gildenversammlung findet nach Ankündigung in der Gildenhalle statt.
(2) Treffpunkt ist der Vorraum zur Halle. Der Gildenmeister oder ein Vertreter öffnet die Tür, um die Versammlung zu eröffnen.
§10 Die Truhe
(1) Der Inhalt der Truhe gehört jedem, der an diese darf. Es darf jedoch nichts aus der Truhe aus Profitgier entnommen werden.
§11 Die Finanzen
(1) Es gibt keinen festen Beitragssatz.
(2) Aus Loyalität zur Gilde sollte jedes Mitglied gelegentlich einen angemessenen Betrag in die Gildenkasse einzahlen.
§12 Botschafter
(1) Jedes Mitglied der Gilde sollte versuchen Kontakt zu unseren Verbündeten zu halten.
§13 Auflösung der Gilde
(1) Der Gildenmeister ist nicht berechtigt die Gilde aufzulösen. Ewig leben die Ritter des Drachen!
(2) Tut er es doch, darf er bedingslos bis zum "Harakos" gejagt werden.
§14 Unsere Ehemaligen
Wir gedenken unseren ehemaligen Gildenführern Chronos, Eldor, QWERTZ, Liwjatan, Elwing, Rila von Siljen und Gamschi. Haltet sie in Ehren.